Regelungen für die Zeit vom 15.03.2021 bis zum 26.03.2021 für die Lessing-Schule

Gemäß der Schulmail vom 05.03.2021 beabsichtigt die Landesregierung über den bishe­rigen Schulbetrieb hinaus ab Montag, 15.03.2021, auch für die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis EF Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen. Damit soll den Bedürf­nissen der bisher noch ausschließlich im Distanzunterricht beschulten Kinder und Jugend­lichen wieder besser entsprochen und ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität gegeben werden.

Das Schulministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nach der langen Zeit des Distanz­unterrichts für die nun in den Präsenzunterricht zurückkehrenden Schülerinnen und Schüler zunächst nicht die  Leistungsüber­prüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage
steht, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortfüh­rung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.

Die nachfolgend aufgeführten Regelungen der Schulleitung zum Schulbetrieb im Wechsel­modell an der Lessing-Schule ab dem 15.03.2021 sind auf Basis einer ausführlichen Überlegung und Abwägung aller organisatorischen Aspekte (Stundenplan, Raum­ressourcen) und Personalressourcen vor Ort und unter Gewährleistung der Umsetzung der geforderten Hygienebestimmungen getroffen worden.

1. Die Regelungen vom 11.02.2021 für den Unterricht in den Stufen Q1 und Q2 gelten vom Grundsatz her fort. Wegen der sich ergebenden Raumproblematik im Hause müssen die Jahrgänge allerdings auch halbiert werden. Genaue, verbindliche Zuordnungen treffen die Stufenleitungen in Absprache mit der Oberstufenleitung. Ziel ist ein durchgängiger Unterrichtstag für die anwesenden Schülerinnen und Schüler bei etwa hälftiger Besetzung des Kurses.

2. Für alle Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis Q2 findet ab dem 15.03.2021 eingeschränkter Präsenzunterricht im Wechselmodell statt. Aus Gründen der Kontakt­reduzierung werden alle Klassen der Stufen 5 bis 9 von den Klassenleitungen nach Rücksprache in zwei Gruppen A und B geteilt.

Damit ist gewährleistet, dass

 •  die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen in annähernd gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Lessing-Schule am Präsenz-unterricht teilnehmen;

• keine Schülerin und kein Schüler länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht ist.

Die Klassenleitungen teilen nach dem Alphabet ihre Klassen in zwei gleich große Gruppen ein und benennen diese als Gruppe A und B. Wir bitten darum, aus Gründen der Einheitlichkeit, keine anderen Lösungen zu wählen. Diese Einteilung geben die Klassenleitungen bitte zeitnah bekannt.

3. Alle Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis Q2 der Gruppe A haben an folgenden Tagen Präsenzunterricht gemäß dem bekannten Stundenplan:

Montag, 15.03.2021

Mittwoch, 17.03.2021

Freitag, 19.03.2021

Dienstag, 23.03.2021

Donnerstag, 25.03.2021.

Alle Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis Q2 der Gruppe B haben an folgenden Tagen Präsenzunterricht gemäß dem bekannten Stundenplan:

Dienstag, 16.03.2021

Donnerstag, 18.03.2021

Montag, 22.03.2021

Mittwoch, 24.03.2021

Freitag, 26.03.2021.

4. Der Unterricht der Stufen 5 bis 9 findet in den genannten Gruppen A und B ausschließlich im Klassenverband und in der Regel im Klassenraum statt. Die Fachlehrkräfte achten bei wechselnden Lerngruppen in den Fachräumen auf die Einhaltung der Hygieneregeln.

5. Für den Unterricht im Kurssystem der Stufen 5 bis 9, d. h. in den Fächern Religionslehre, Praktische Philosophie, Musik- und Bläserunterricht, Latein, Französisch sowie in den Kursen des Wahlpflichtbereichs II der Stufen 8 und 9, gilt folgende Regelung:

6. Alle Schülerinnen und Schüler verbleiben in ihrem Klassenverband im Klassenraum und erhalten von ihren Fachlehrkräften (z.B. Französisch+Latein) entsprechende Aufgaben zur Bearbeitung. Die Aufsicht im Klassenraum wird über den Vertretungsplan geregelt. Die Fachlehrkräfte werden hier – wo möglich – in Absprache mit den parallel unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen die entsprechenden Klassenräume ihres Kurses besuchen, um Unterstützung bei der Bearbeitung der Aufgaben anzubieten.

Dazu ist es notwendig, dass die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig über Moodle auf die Aufgaben zugreifen können, um ggf. vor dem Unterricht Material ausdrucken zu können. Aufgaben, die mithilfe der Schulbücher bearbeitet werden können, sind organisatorisch sicher der einfachste Weg.

Der Förderunterricht Deutsch in der Klasse 5 findet weiterhin nicht im Präsenzunterricht, sondern über Moodle statt.

7. An den Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler nicht zum Präsenzunterricht in der Schule sind, arbeiten sie zuhause auf Distanz. Diese Haus-Aufgaben dienen vorzugsweise der Einübung und Vertiefung. Der bisherige Distanzunterricht, u.a. mit Videokonferenzen, kann in seiner jetzigen Form nicht aufrechterhalten werden, da die Lehrkräfte zeitgleich in der Schule die andere Hälfte der Klasse bzw. des Kurses unterrichten. Eine Parallelversorgung ist nicht vorgesehen, aber auch technisch nicht leistbar.

8. Klassenarbeiten werden in der Sekundarstufe I vor den Osterferien nicht mehr geschrieben.

9. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, von der ersten bis zur sechsten Stunde eine pädagogische Betreuung (Notbetreuung) nicht mehr in der ursprünglichen Form möglich, da das schulische Personal im Unterrichtseinsatz ist und die bisher zur Verfügung gestellte Ausstattung im Präsenzunterricht benötigt wird.

10. Das Angebot, die Aufgaben des Distanzunterrichts unter Aufsicht in den Räumen der Schule zu bearbeiten, kann leider aus Mangel an Ressourcen nicht mehr aufrechterhalten werden.

11. Die Mensa und der Kiosk sind weiterhin geschlossen. Es kann auch keine pädagogische Übermittagsbetreuung stattfinden.

12. Die großen Pausen finden zu den regulären Pausenzeiten statt. Jeder Klasse wird ein fester Platz auf dem Schulhof zugeteilt, der in allen großen Pausen aufgesucht wird. Die Aufsichten werden über den Stundenplan geregelt. Da nur die Hälfte der Schülerinnen und Schüler anwesend ist, ist eine zusätzliche vorgezogene Pause aktuell nicht mehr notwendig.

13. Regelungen für die EF
Für alle Schülerinnen und Schüler der EF findet ab dem 15.3.2021 eingeschränkter Präsenzunterricht im Wechselmodell statt. Das Beratungsteam (GRS/SHO) nimmt die Einteilung der Stufe in zwei Gruppen A und B vor und teilt diese den Schülerinnen und Schülern und den Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Jahrgangsstufe mit.

Die Anzahl der Klausuren wurde für dieses Halbjahr auf eine Klausur pro Klausurfach gekürzt. Der Klausurzeitraum beginnt erst mit der KW 17 (Klausurplan folgt). An Klausurtagen muss der Unterricht in Kursen, in denen Klausuren geschrieben werden, für die Schülerinnen und Schüler, die in dem jeweiligen Kurs keine Klausur schreiben, wegen der beschränkten Raumkapazitäten entfallen.

14. Regelungen für die Q1
Für alle Schülerinnen und Schüler der Q1 findet ab dem 15.3.2021 eingeschränkter Präsenzunterricht im Wechselmodell statt. Das Beratungsteam (MEP/ROS) nimmt die Einteilung der Stufe in zwei Gruppen A und B vor und teilt diese den Schülerinnen und Schülern und den Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Jahrgangsstufe mit.

An Klausurtagen muss der Präsenzunterricht in Kursen, in denen Klausuren geschrieben werden, für die Schülerinnen und Schüler, die in dem jeweiligen Kurs keine Klausur schreiben, wegen der beschränkten Raumkapazitäten entfallen.

Frau Bronke steht bei Rückfragen zu Details zur Verfügung.

15. Regelungen für die Q2
Für alle Schülerinnen und Schüler der Q2 findet ab dem 15.3.2021 eingeschränkter Präsenzunterricht im Wechselmodell statt. Das Beratungsteam (BRU/HOL) nimmt die Einteilung der Stufe in zwei Gruppen A und B vor und teilt diese den Schülerinnen und Schülern und den Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Jahrgangsstufe mit.

Informationen zum Präsenzunterricht in den Abiturfächern nach den Osterferien folgen.

16. Nach der aktuell gültigen Coronabetreuungsverordnung müssen alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, also auch Schülerinnen und Schüler, eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).

Soweit kleinere Schülerinnen und Schüler aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt nicht in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt.

Die medizinischen Masken sind auch bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu tragen.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern!

Die Rückkehr aller Stufen in den Präsenzunterricht stellt eine große Herausforderung für die ganze Schulgemeinde dar.

Nur wenn sich alle an die Regeln halten, ist es weiterhin möglich, Infektionen in der Schule zu vermeiden.

Wir in der Lessing-Schule sind insgesamt erleichtert, dass wir darauf zurückblicken können, dass es seit Schuljahresbeginn in der Lessing-Schule keine Infektionsübertragung gegeben hat, auch nicht von Schülerinnen und Schülern auf Lehrkräfte. Damit das so bleibt, heißt es weiterhin:

Ø medizinische Maske tragen

Ø Abstand halten

Ø Hände waschen

Ø Lüften der Räume.

Alle Lehrkräfte freuen sich sehr auf die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler!

Freundliche Grüße

Frank Saade
Schulleiter