Hygiene-Standards im Schuljahr 2020/2021 (Stand: 11.08.2020)

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

zur Absicherung der Hygiene in der Schule möchte ich an die notwendigen Standardmaßnahmen und Verhaltensweisen in der Schule erinnern.

Das Hygiene-Konzept der Lessing-Schule richtet sich nach den Vorgaben des Landes und setzt den Erlass des Schulministeriums vom 03.08.2020 um.

Die Vorgaben mögen an der einen oder anderen Stelle sehr formal klingen. Aufgrund der Erfahrungen des letzten Halbjahres muss unser gemeinsames Ziel sein, den Präsensunterricht zu erhalten und möglichst nicht sofort wieder in einen evtl. lokalen Lockdown zu geraten.

Ich bitte daher die Eltern und die Lehrkräfte das hier folgende Hygienekonzept mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen und für die Einhaltung der Regeln zu sorgen. Bitte sprechen Sie mit den Schülerinnen und Schülern über die Notwendigkeit, auf dem Schulgelände eine Durchmischung so weit wie möglich zu vermeiden und ein achtsames Miteinander auf dem Schulhof zu pflegen.

Das Konzept wird nur gelingen, wenn alle am Schulleben Beteiligten Eigenverantwortung übernehmen und sich an das Hygienekonzept halten.

Natürlich wird kein Hygienekonzept zu 100% Schutz vor Ansteckung gewährleisten. Ein verantwortungsvoller Umgang miteinander zum Schutz der Anderen und zum Eigenschutz ist immer die beste Prävention.

Ablauf an den Unterrichtstagen:

  • Das Gebäude darf über alle Eingänge/Treppenhäuser betreten werden. Im Gebäude gelten die Regeln des Rechtsverkehrs auf den Straßen (Beschilderung und Abstandslinien beachten)
  • Die Türen des Hauteingangs werden vom Hausmeister ab 7.30 Uhr bis 7.45 Uhr aufgestellt, so dass ein Berühren der Kontaktflächen nicht notwendig ist. Diese Regelung gilt solange die Wetterverhältnisse eine Daueröffnung zulassen
  • Die Kolleginnen und Kollegen finden sich 10 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn der 1. Stunde in ihren Unterrichtsräumen ein, um einen reibungslosen Einlass der Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können. Dadurch werden lange Wartezeiten vor den Klassen/Kursräumen vermieden.
  • Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist durch die Lehrkräfte sicherzustellen (über die Lüftungsanlage in NW und/oder die Fenster / regelmäßige Stoßlüftungen).
  • Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und im Unterricht gilt (mindestens bis zum 31.8.) für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
  • Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, eine Mund-Nase-Bedeckung zu beschaffen.
  • Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Ausnahmen: Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituation absehen werden. In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter besonders zu beachten. Zum Einnehmen von Essen und Getränken kann die Maske abgenommen werden.
  • Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.
  • Rückverfolgbarkeit: In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden. Für jede Unterrichtsstunde und vergleichbare Schulveranstaltung ist darüber hinaus die jeweilige Anwesenheit zu dokumentieren. Die entsprechenden Dokumente sind zur Rückverfolgbarkeit für vier Wochen in den Sammelordnern aufzubewahren.
  • Für die Klassen der SI legt die Klassenleitung die Sitzordnung verbindlich fest und fertigt einen Sitzplan an, der auf dem Lehrerpult liegt und zusätzlich in einem Ordner aufbewahrt wird. Die Abwesenheit einzelner Schüler*innen wird im Klassen-/Kursbuch dokumentiert. Eine genaue Dokumentationsanweisungen steht im jeweiligen Klassenbuch.
  • Für klassenübergreifende feste Lerngruppen und Kurse (z.B. Religionsunterricht, Wahlpflichtbereich) legt die Fachlehrkraft die Sitzordnung verbindlich fest (und berücksichtigt dabei die Herkunft aus der Klasse) und fertigt einen Sitzplan an, der auf dem Lehrerpult liegt und zusätzlich in das Klassenbuch/Kursmappe eingeklebt wird. Die einzelne Abwesenheit einzelner Schüler*innen wird im Klassen-/Kursbuch dokumentiert.
  • Für die Kurse der SII legt die Kursleitung die Sitzordnung verbindlich fest und fertigt einen Sitzplan an, der in das Kursbuch eingeklebt wird. Ein Die Abwesenheit einzelner Schüler*innen wird wie immer im Kursbuch dokumentiert.
  • Abweichungen von der festgelegten Sitzordnung sind nicht vorgesehen. Somit ist Klassenunterricht Partnerarbeit möglich / je nach Sitzordnung Gruppenarbeit aber nur sehr bedingt möglich).
  • Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in festen fachbezogenen Kursen statt. Dies gilt auch für Fachunterrichtskooperationen mit anderen Schulen (gemeinsame Leistungskurse mit der Schiller- Heinrich von Kleist-Schule).
  • Bei der Einhaltung der Hygieneregeln gilt für ALLE die Berücksichtigung der AHA-Formel: möglichst Abstand halten / Hygiene beachten (z.B. regelmäßiges Hände waschen auf den Toiletten oder im Klassenraum, Husten- und Niesetikette beachten, mit den Händen Mund, Nase oder Augen zu berühren vermeiden, gute Raumlüftung) / Alltagsmaske tragen.
    Die Lehrkräfte besprechen direkt zu Beginn des Schuljahres die AHA-Formel mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht.
  • Die Klassenleitung / Kurslehrkraft kontrolliert regelmäßig den Raum:
    • Tischordnung/Sitzordnung unverändert?
    • Seife vorhanden?
    • Einmal-Handtücher vorhanden?
  • Die Lehrkraft meldet ggfs. fehlendes Hygienematerial und/oder weitere Mängel im Sekretariat.
  • Essen und Trinken (siehe auch Hygiene-Konzept – Verzehr von Speisen und Getränken im Schuljahr 2020/2021):
    • Der Verzehr von Lunchpaketen der Stattküche oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen/Getränken muss auf dem Schulhof unter Einhaltung der Abstandsregel (1,5 m) erfolgen.
    • Die Maske darf zum Essen und Trinken abgenommen werden.
    • Der Verzehr von Speisen und Getränken auf den Gängen ist verboten.
    • Insbesondere bei nassem Wetter (Regen oder Schnee) darf der Verzehr von Speisen/Getränken unter Einhaltung der Abstandsregel (1,5 m) auf Weisung der Lehrkraft im Klassenraum erfolgen.
  • Trink- und Frischluftpausen auf den Schulhof: Die Schülerinnen und Schüler dürfen auf Anweisung der Lehrkraft und unter Einhaltung eines Abstandes von 1,5 m die Maske absetzen und trinken. Bei sehr hohen Temperaturen im Schulgebäude können auch weitere Pausen während einer Unterrichtsstunde eingelegt werden.
  • Aufenthalt während der Pausen:
    • Die Schülerinnen und Schüler der SII halten sich in den großen Pausen vorwiegend in den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereichen auf (EF in der Mensa/ Q1 Vor R161/ Q2 im Aufi). Schülerinnen und Schüler stehen nur mit Schülerinnen und Schülern des eigenen Jahrgangs zusammen (z.B. Kleinstgruppen von Schülerinnen und Schülern, die sich mit Maske unterhalten wollen). Von Schülerinnen und Schülern anderer Jahrgänge ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
    • Die Schülerinnen und Schüler der SI halten sich in den zeitversetzten großen Pausen (ungerade Räume Pause bis 09:10h/ gerade Räume ab 9:15)auf dem Schulgelände auf. Durch die zeitliche Verschiebung halbiert sich etwas die Zahl der Schüler*innen in den Pausenbereichen des Schulhofs. Es gilt der beigefügte Pausenaufenthaltsplan. Die Zuordnung des Pausenbereichs orientiert sich am Unterrichtsraum. Schülerinnen und Schüler einer Klasse dürfen mit Schülerinnen und Schülern der eigenen Klasse zusammenstehen (z.B. Kleinstgruppen von Schülerinnen und Schülern, die sich mit Maske unterhalten wollen). Von Schülerinnen und Schülern anderer Klassen ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. (siehe Plan über die Pausenaufenthaltsbereiche)

Zuständigkeiten und Vorgehen in der Schule bei auftretenden Corona-Fällen

  • Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
  • Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Freundliche Grüße

Frank Saade